Der Gast bestätigt mit Eintragung in das Parcoursbuch die Parcoursregeln gelesen zu haben und sie einzuhalten.
Persönliche Voraussetzungen
- Der Gast muss Mitglied in einem Bogensportverein / Verbandes sein.
- Der Gast muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person, die diese Zulassungsregeln erfüllt, die Parcours nutzen.
- Der Gast muss mindestens ein Jahr den Bogensport betreiben, trifft dies nicht zu braucht er einen Begleiter der diese Voraussetzung erfüllt.
- Der Gast muss im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung zu sein, bei der das Bogensportrisiko versichert ist. Besteht keine Privathaftpflichtversicherung so kann unter www.bav-unternehmensberatung.de dieser Versicherungsschutz beantragt werden.
Allgemeine Regelungen
- Es gelten die Sicherheitsbestimmungen des DFBV / DSB (Deutscher Feldbogen Sportverband / Deutscher Schützenbund).
- Es gilt das Landeswaldgesetz, besonders ist das hier ausgesprochene Rauchverbot zu beachten.
- Zugangszeiten zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr (spätester Start 14:00 Uhr).
- Ende Bogensportbetrieb 18:00 Uhr. Nach 18:00 Uhr darf keines der Ziele mehr mit Pfeilen beschossen werden.
- Es sind nur Bogen mit einem maximalen Zuggewicht von 60 engl. Pfund zugelassen.
- Pfeile mit Jagdspitzen sind verboten.
- Die Kleidung soll auffällig sein, Tarnkleidung (komplett) ist verboten.
- Der Gast akzeptiert Kontrollen (Zuggewicht, Alter, Vereinszugehörigkeit) durch berechtigte Aufsichten/Schießsportleiter.
- Der Gast muss sich mit seiner Zulassungsnummer vor Betreten des Parcours in das Parcoursbuch eingetragen haben.
- Das Nichteinhalten der Regelungen, auch eines Teils davon, kann zum Parcoursverweis führen.